Für wen ist dieser Antrag geeignet?
Dieser Antrag ist für Inhaber der Anwartschaft Teil 1 gedacht, die nun auch supervidierte Berufspraxis haben.
Sie stellen diesen Antrag, wenn Sie spätestens drei Jahre nach Erlangung der Anwartschaft Teil 1
• über mindestens 1 Jahr supervidierte Vollzeit-Berufstätigkeit (oder teilzeitäquivalent) verfügen und
• sich den Richtlinien ethischer Berufsausübung der EFPA verpflichtet haben.
Sie erwerben damit das vollständige EuroPsy-Zertifikat verbunden mit dem Online-Registereintrag.
Anwartschaft Teil 2
nach
Berufspraxis