EuroPsy: Das Europäische Zertifikat in Psychologie für Deutschland

Für wen ist dieser Antrag geeignet?

Dieser Antrag ist für Inhaber der Anwartschaft Teil 1 gedacht, die nun auch supervidierte Berufspraxis haben.


Sie stellen diesen Antrag, wenn Sie spätestens drei Jahre nach Erlangung der Anwartschaft Teil 1

• über mindestens 1 Jahr supervidierte Vollzeit-Berufstätigkeit (oder teilzeitäquivalent) verfügen und


• sich den Richtlinien ethischer Berufsausübung der EFPA verpflichtet haben.



Sie erwerben damit das vollständige EuroPsy-Zertifikat verbunden mit dem Online-Registereintrag.

Anwartschaft Teil 2

nach

Berufspraxis