Nachweise der Fortbildung
- Kurse, Workshops, Seminare
- Erwerb neuer Fertigkeiten durch Arbeitspraxis in der Tätigkeit
- Supervisions- oder Intervisionssitzungen
- Tätigkeit als SupervisorIn
- Kongressteilnahme
- Autorenschaft und/oder Überarbeitung von Publikationen über Forschungsergebnisse oder berufsständische Themen der Psychologie
- Vorträge vor professionellem Publikum
- Herausgeberschaft von Zeitschriften oder Büchern in der Psychologie
- etc.
Es sollen verschiedenartige Fortbildungsaktivitäten aus der vorgehenden Liste nachgewiesen werden!
Umfang der Fortbildung
Mindestens 80 h bescheinigte Fortbildung.
Mindeststandard der Nachweise: 40 h Nachweis über Fortbildungsveranstaltungen (Teilnahmebescheinigungen, Verträge, Stundenbögen, etc.) plus eine Selbsterklärung über 40 h Fortbildungsaktivitäten.