Nachweise der Fortbildung

- Kurse, Workshops, Seminare

- Erwerb neuer Fertigkeiten durch Arbeitspraxis in der Tätigkeit

- Supervisions- oder Intervisionssitzungen

- Tätigkeit als SupervisorIn

- Kongressteilnahme

- Autorenschaft und/oder Überarbeitung von Publikationen über  Forschungsergebnisse oder berufsständische Themen der Psychologie

- Vorträge vor professionellem Publikum

- Herausgeberschaft von Zeitschriften oder Büchern in der Psychologie

- etc.


Es sollen verschiedenartige Fortbildungsaktivitäten aus der vorgehenden Liste nachgewiesen werden!

Umfang der Fortbildung

Mindestens 80 h bescheinigte Fortbildung.

Mindeststandard der Nachweise: 40 h Nachweis über Fortbildungsveranstaltungen (Teilnahmebescheinigungen, Verträge, Stundenbögen, etc.) plus eine Selbsterklärung über 40 h Fortbildungsaktivitäten.