EuroPsy

 









Fragen und Antworten - FAQs

Stand 14.7.2008

Was ist das EuroPsy-Zertifikat überhaupt und welche Funktion hat es?
Das EuroPsy-Zertifikat ist ein im Auftrag des europäischen Dachverbands der Psychologinnen und Psychologen (European Federation of Psychologists, EFPA) nach sorgfältiger Prüfung ausgestellter Kompetenzausweis, der sowohl in Deutschland als auch Europa-weit die Anerkennung der Berufskompetenzen und die Berufsausübung erleichtern soll. Dies soll die Mobilität der Psychologen in Europa stärken helfen.

Wer stellt das EuroPsy-Zertifikat aus und an welche Adresse sollen die Anträge geschickt werden?
Das EuroPsy-Zertifikat wird jeweils vom nationalen Psychologenverband ausgestellt. Das ist in Deutschland die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (also Berufsverband Deutscher Psychologen und Deutsche Gesellschaft für Psychologie). Anträge und Nachweise werden unter folgender Adresse eingereicht:
BDP e.V., Bundesgeschäftsstelle, Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin.

Handelt es sich um das endgültige, offizielle EuroPsy-Zertifikat der Europäischen Föderation der Psychologenvereinigungen?
Nein. Bis zur Verabschiedung des endgültigen Zertifikats durch die EFPA-Generalversammlung im Juli 2009 in Oslo wird ein vorläufiges Zertifikat verliehen und die Besitzer werden in ein nationales EuroPsy-Register eingetragen. Allerdings erhalten sie die Gewähr, dass mit Einführung des endgültigen Zertifikats ein schon erfolgtes positives Prüfungsergebnis seine Gültigkeit behält.

Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder, der in Deutschland ein fünfjähriges Hauptfachstudium absolviert hat und die in der folgenden Antwort aufgeführten weiteren Voraussetzungen erfüllt.

Welche Bestandteile enthält der Kompetenzstandard EuroPsy?
Die bescheinigte professionelle Kompetenz und deren Prüfung bezieht sich auf drei Aspekte: A. ein insgesamt mindestens fünfjähriges Hauptfachstudium der Psychologie, B. Berufserfahrung inklusive Supervision oder fachlicher Anleitung / Praxisreflektion, C. Nachweis der Erhaltung der eigenen beruflichen Kompetenzen.
Hinzu kommt die Verpflichtung auf ethische Richtlinien und den Meta Code der EFPA.
Die Punkte B. und C. können unter Umständen mit einer einzigen Bescheinigung der Berufspraxis im Umfang von 1.600 Stunden innerhalb der letzten 6 Jahre nachgewiesen werden. Der Nachweis von Berufspraxis muss sich auf psychologische Tätigkeiten beziehen.

Was ist mit supervidierter Praxis gemeint?
Der Begriff ‚supervidierte Praxis’ stellt eine Übersetzung aus dem Englischen dar (supervised practise) und umfasst alle Formen von praktischer Berufsausübung inklusive Praxisreflektion. Praxisreflektion geschieht durch Supervision, fachliche Anleitung durch vorgesetzte Psychologen, Teamsitzungen, Fallteams, kollegiale Intervision, regionale Fachteams und ähnliches. Anrechnungsfähig sind auch Praxisreflexionen im Rahmen von Fort-, Aus- und Weiterbildungen, zum Beispiel zum Fachpsychologen BDP, in einer GwG- Ausbildung, anderen Therapieausbildungen.

Wie kann die geforderte supervidierte Praxis / angeleitete Berufstätigkeit nachgewiesen werden?
A: Einzel- und Fallsupervision und die kontinuierliche fachliche Anleitung (auch im Rahmen von Ausbildungen) wird mit dem Faktor 1 anerkannt.
B: Teamsupervision, Teamsitzungen, Fallteamsitzungen und kollegiale Intervision wird mit dem Faktor 0,75 anerkannt. Es werden dafür maximal 1,5 Wochenstunden veranschlagt, wobei maximal 50 Stunden Anleitung pro Jahr angerechnet werden können. Dies ergibt bei 44 Arbeitswochen pro Jahr 49,5 anerkennungsfähige Stunden (66 Stunden mal 0,75 ) supervidierter Berufstätigkeit; also ist der Nachweis von 15 Monaten als Äquivalent zu A erforderlich).

Ich bin Freiberufler. Wie soll ich Berufspraxis nachweisen?
Nachweise können z.B. eine Erklärung des Steuerberaters über einen Umfang an psychologischer Tätigkeit oder eine Bestätigung von Kunden über große Arbeitsaufträge sein. Bei niedergelassenen Psychotherapeuten sind Belege der Kassenärztlichen Vereinigung über die Teilnahme am Sicherstellungsauftrag über einen Zeitraum von 2 Jahren ohne Stundenangabe oder von 1 Jahr bei Vollzeitauslastung möglich. Jeglicher Nachweis, der psychologische Praxis glaubwürdig belegt, kann von der Nationalen Anerkennungskommission anerkannt werden.

Meine Unterlagen sind sehr umfangreich, kann ich Sie trotzdem per EMail einreichen?
Ja. Zur Erleichterung der Antragsbearbeitung wird darum gebeten, nur die aussagekräftigen und zum Nachweis der einzelnen Punkte wirklich erforderlichen Unterlagen einzureichen. Zum Ausgleich von nicht dokumentierter supervidierter Praxis können Nachweise über Berufstätigkeit eingereicht werden. Insofern kann es im einzelnen Fall genügen, Berufstätigkeit in den letzten Jahren nachzuweisen (bzw. eine Ausbildung mit supervidierter Berufstätigkeit) und damit die Nachweise zu B. und C. gleichzeitig zu erbringen.

Im Antragsformular sind mehrere Arbeitsfelder aufgeführt. Wie viele davon kann man im Rahmen des EuroPsy beantragen?
Das EuroPsy bezieht sich auf maximal zwei Arbeitsfelder, in denen die hohe spezialisierte Kompetenz bestätigt wird. In beiden Feldern muss supervidierte Praxis und Berufstätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre jeweils einzeln nachgewiesen werden. In der Kategorie Sonstige werden keine einzelnen Arbeitsgebiete aufgenommen, die unter die anderen Felder eindeutig subsumierbar sind.

Was kostet die Beantragung?
Bis zum 30.9.08 ist die Beantragung des Zertifikats kostenfrei. Danach wird die Administration des Zertifikats von einem Dienstleister übernommen. Für die Verleihung des Zertifikats in der Erprobungsphase und nach offizieller Verabschiedung des Konzepts im Juli 2009, die Eintragung in das EuroPsy-Register und die Verlängerung des Zertifikats nach 7 Jahren werden dann Gebühren erhoben (Stand 14.07.08).

Werde ich als BDP-Mitglied das EuroPsy-Zertifikat automatisch erhalten?
Nein, auch BDP-Mitglieder müssen das Zertifikat beantragen und sich der Prüfung unterziehen.

Wo finde ich das Antragsformular?
Die aktuelle Fassung des Antragsformulars inklusive der Anhänge ist auf der Webseite www.europsy.de eingestellt. Außerdem gibt es eine Checkliste für die Antragsteller, mit der sie prüfen können, ob alles vollständig ist.

Welche ethischen Verpflichtungen muss ich eingehen?
Die Antragsunterlagen enthalten ein Formular, auf dem der Antragsteller / die Antragstellerin sich zur Einhaltung der Ethischen Richtlinien der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen und des Ethischen Meta Code der EFPA verpflichtet.

Muss ich als BDP-Mitglied noch einmal die Ethische Verpflichtungserklärung unterschreiben, selbst wenn ich das bereits im Rahmen meiner BDP-Mitgliedschaft getan habe?
Ja. Ethische Richtlinien sind kultur- und nationalrechtsspezifisch. Grenzüberschreitende Disziplinarmaßnahmen sind in der Verpflichtung auf die deutschen Richtlinien nicht abgedeckt. Die gemeinsame Klammer der Ethischen Richtlinien der Europäischen Psychologen Verbände bildet der Meta Code der EFPA. Nationale und kulturelle Besonderheiten sind bei der Erbringung psychologischer Dienstleistungen zu beachten. Bei Beschwerden kann der EFPA Meta Code als übergeordneter Maßstab bei der Entscheidungsfindung zu Sanktionen oder dem Verzicht darauf herangezogen werden.

Wie öffentlich ist das Register, in das ich mich eintragen lassen kann?
Das Register wird ein öffentlich einsehbares online-Register sein. Mit einer entsprechenden Einverständniserklärung versichern Sie, dass Sie mit dieser Form der Veröffentlichung einverstanden sind.

Warum werden die Zertifikatsinhaber in einem Internet Register geführt?
Mit dem nationalen Register wird deutschen Behörden und anderen Auftraggebern eine Verifikation der beruflichen Kompetenz des Dienstleistungserbringers ermöglicht.
Mit dem künftigen europäischen Register kann der eingetragene EuroPsy-Psychologe unkompliziert europaweit seine berufliche Kompetenz nachweisen.

Kostet die Registerführung extra?
Ja, die Gebühren werden noch von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen festgelegt. Die Kosten des Europa-weiten Registers sind noch offen.

Welche Daten wird das EuroPsy-Register enthalten?
Das deutsche Register wird lediglich den Namen, Ort und Zeitpunkt des Diplom- bzw. Mastererwerbs und die Registrierungsnummer enthalten. Im europäischen Register werden weitere Daten aufgeführt (welche genau, ist noch offen).