Fragen und Antworten - FAQs
Stand 14.7.2008
Was ist das EuroPsy-Zertifikat überhaupt und welche Funktion hat
es?
Das EuroPsy-Zertifikat ist ein im Auftrag des europäischen Dachverbands
der Psychologinnen und Psychologen (European Federation of Psychologists,
EFPA) nach sorgfältiger Prüfung ausgestellter Kompetenzausweis,
der sowohl in Deutschland als auch Europa-weit die Anerkennung der Berufskompetenzen
und die Berufsausübung erleichtern soll. Dies soll die Mobilität
der Psychologen in Europa stärken helfen.
Wer stellt das EuroPsy-Zertifikat aus und an welche Adresse sollen
die Anträge geschickt werden?
Das EuroPsy-Zertifikat wird jeweils vom nationalen Psychologenverband ausgestellt.
Das ist in Deutschland die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen
(also Berufsverband Deutscher Psychologen und Deutsche Gesellschaft für
Psychologie). Anträge und Nachweise werden unter folgender Adresse
eingereicht:
BDP e.V., Bundesgeschäftsstelle,
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin.
Handelt es sich um das endgültige, offizielle EuroPsy-Zertifikat
der Europäischen Föderation der Psychologenvereinigungen?
Nein. Bis zur Verabschiedung des endgültigen Zertifikats durch die
EFPA-Generalversammlung im Juli 2009 in Oslo wird ein vorläufiges Zertifikat
verliehen und die Besitzer werden in ein nationales EuroPsy-Register eingetragen.
Allerdings erhalten sie die Gewähr, dass mit Einführung des endgültigen
Zertifikats ein schon erfolgtes positives Prüfungsergebnis seine Gültigkeit
behält.
Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder, der in Deutschland ein fünfjähriges Hauptfachstudium absolviert
hat und die in der folgenden Antwort aufgeführten weiteren Voraussetzungen
erfüllt.
Welche Bestandteile enthält der Kompetenzstandard EuroPsy?
Die bescheinigte professionelle Kompetenz und deren Prüfung bezieht
sich auf drei Aspekte: A. ein insgesamt mindestens fünfjähriges
Hauptfachstudium der Psychologie, B. Berufserfahrung inklusive Supervision
oder fachlicher Anleitung / Praxisreflektion, C. Nachweis der Erhaltung
der eigenen beruflichen Kompetenzen.
Hinzu kommt die Verpflichtung auf ethische Richtlinien und den Meta Code
der EFPA.
Die Punkte B. und C. können unter Umständen mit einer einzigen
Bescheinigung der Berufspraxis im Umfang von 1.600 Stunden innerhalb der
letzten 6 Jahre nachgewiesen werden. Der Nachweis von Berufspraxis muss
sich auf psychologische Tätigkeiten beziehen.
Was ist mit supervidierter Praxis gemeint?
Der Begriff ‚supervidierte Praxis’ stellt eine Übersetzung
aus dem Englischen dar (supervised practise) und umfasst alle Formen von
praktischer Berufsausübung inklusive Praxisreflektion. Praxisreflektion
geschieht durch Supervision, fachliche Anleitung durch vorgesetzte Psychologen,
Teamsitzungen, Fallteams, kollegiale Intervision, regionale Fachteams und ähnliches.
Anrechnungsfähig sind auch Praxisreflexionen im Rahmen von Fort-, Aus-
und Weiterbildungen, zum Beispiel zum Fachpsychologen BDP, in einer GwG-
Ausbildung, anderen Therapieausbildungen.
Wie kann die geforderte supervidierte Praxis / angeleitete Berufstätigkeit
nachgewiesen werden?
A: Einzel- und Fallsupervision und die kontinuierliche fachliche Anleitung
(auch im Rahmen von Ausbildungen) wird mit dem Faktor 1 anerkannt.
B: Teamsupervision, Teamsitzungen, Fallteamsitzungen und kollegiale Intervision
wird mit dem Faktor 0,75 anerkannt. Es werden dafür maximal 1,5 Wochenstunden
veranschlagt, wobei maximal 50 Stunden Anleitung pro Jahr angerechnet werden
können. Dies ergibt bei 44 Arbeitswochen pro Jahr 49,5 anerkennungsfähige
Stunden (66 Stunden mal 0,75 ) supervidierter Berufstätigkeit; also
ist der Nachweis von 15 Monaten als Äquivalent zu A erforderlich).
Ich bin Freiberufler. Wie soll ich Berufspraxis nachweisen?
Nachweise können z.B. eine Erklärung des Steuerberaters über
einen Umfang an psychologischer Tätigkeit oder eine Bestätigung
von Kunden über große Arbeitsaufträge sein. Bei niedergelassenen
Psychotherapeuten sind Belege der Kassenärztlichen Vereinigung über
die Teilnahme am Sicherstellungsauftrag über einen Zeitraum von 2 Jahren
ohne Stundenangabe oder von 1 Jahr bei Vollzeitauslastung möglich.
Jeglicher Nachweis, der psychologische Praxis glaubwürdig belegt, kann
von der Nationalen Anerkennungskommission anerkannt werden.
Meine Unterlagen sind sehr umfangreich, kann ich Sie trotzdem per EMail
einreichen?
Ja. Zur Erleichterung der Antragsbearbeitung wird darum gebeten, nur die
aussagekräftigen und zum Nachweis der einzelnen Punkte wirklich erforderlichen
Unterlagen einzureichen. Zum Ausgleich von nicht dokumentierter supervidierter
Praxis können Nachweise über Berufstätigkeit eingereicht
werden. Insofern kann es im einzelnen Fall genügen, Berufstätigkeit
in den letzten Jahren nachzuweisen (bzw. eine Ausbildung mit supervidierter
Berufstätigkeit) und damit die Nachweise zu B. und C. gleichzeitig
zu erbringen.
Im Antragsformular sind mehrere Arbeitsfelder aufgeführt. Wie
viele davon kann man im Rahmen des EuroPsy beantragen?
Das EuroPsy bezieht sich auf maximal zwei Arbeitsfelder, in denen die hohe
spezialisierte Kompetenz bestätigt wird. In beiden Feldern muss supervidierte
Praxis und Berufstätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre jeweils
einzeln nachgewiesen werden. In der Kategorie Sonstige werden keine einzelnen
Arbeitsgebiete aufgenommen, die unter die anderen Felder eindeutig subsumierbar
sind.
Was kostet die Beantragung?
Bis zum 30.9.08 ist die Beantragung des Zertifikats kostenfrei. Danach wird
die Administration des Zertifikats von einem Dienstleister übernommen.
Für die Verleihung des Zertifikats in der Erprobungsphase und nach offizieller
Verabschiedung des Konzepts im Juli 2009, die Eintragung in das EuroPsy-Register
und die Verlängerung des Zertifikats nach 7 Jahren werden dann Gebühren
erhoben (Stand 14.07.08).
Werde ich als BDP-Mitglied das EuroPsy-Zertifikat automatisch erhalten?
Nein, auch BDP-Mitglieder müssen das Zertifikat beantragen und sich
der Prüfung unterziehen.
Wo finde ich das Antragsformular?
Die aktuelle Fassung des Antragsformulars inklusive der Anhänge ist
auf der Webseite www.europsy.de eingestellt. Außerdem gibt es eine
Checkliste für die Antragsteller, mit der sie prüfen können,
ob alles vollständig ist.
Welche ethischen Verpflichtungen muss ich eingehen?
Die Antragsunterlagen enthalten ein Formular, auf dem der Antragsteller
/ die Antragstellerin sich zur Einhaltung der Ethischen Richtlinien der
Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen und des Ethischen Meta
Code der EFPA verpflichtet.
Muss ich als BDP-Mitglied noch einmal die Ethische Verpflichtungserklärung
unterschreiben, selbst wenn ich das bereits im Rahmen meiner BDP-Mitgliedschaft
getan habe?
Ja. Ethische Richtlinien sind kultur- und nationalrechtsspezifisch. Grenzüberschreitende
Disziplinarmaßnahmen sind in der Verpflichtung auf die deutschen Richtlinien
nicht abgedeckt. Die gemeinsame Klammer der Ethischen Richtlinien der Europäischen
Psychologen Verbände bildet der Meta Code der EFPA. Nationale und kulturelle
Besonderheiten sind bei der Erbringung psychologischer Dienstleistungen
zu beachten. Bei Beschwerden kann der EFPA Meta Code als übergeordneter
Maßstab bei der Entscheidungsfindung zu Sanktionen oder dem Verzicht
darauf herangezogen werden.
Wie öffentlich ist das Register, in das ich mich eintragen lassen
kann?
Das Register wird ein öffentlich einsehbares online-Register sein.
Mit einer entsprechenden Einverständniserklärung versichern Sie,
dass Sie mit dieser Form der Veröffentlichung einverstanden sind.
Warum werden die Zertifikatsinhaber in einem Internet Register geführt?
Mit dem nationalen Register wird deutschen Behörden und anderen Auftraggebern
eine Verifikation der beruflichen Kompetenz des Dienstleistungserbringers
ermöglicht.
Mit dem künftigen europäischen Register kann der eingetragene
EuroPsy-Psychologe unkompliziert europaweit seine berufliche Kompetenz nachweisen.
Kostet die Registerführung extra?
Ja, die Gebühren werden noch von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen
festgelegt. Die Kosten des Europa-weiten Registers sind noch offen.
Welche Daten wird das EuroPsy-Register enthalten?
Das deutsche Register wird lediglich den Namen, Ort und Zeitpunkt des Diplom-
bzw. Mastererwerbs und die Registrierungsnummer enthalten. Im europäischen
Register werden weitere Daten aufgeführt (welche genau, ist noch offen).