Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf Anwartschaft Teil 1 nach Hochschulabschluss beträgt nur 30 € inkl. gesetzliche MwSt.
Sobald Sie ein Jahr supervidierter Berufspraxis nachweisen können (beispielsweise durch Arbeitszeugnisse, Bescheinigung eines Supervisors, Zertifikate o. Ä.), stellen Sie den Antrag – ebenfalls online – auf Anwartschaft Teil 2, also auf das vollständige EuroPsy-Zertifikat und den Registereintrag.
Die Gebühr, die Sie bereits für die Anwartschaft Teil 1 bezahlt haben, wird auf die Anwartschaft Teil 2 vollständig angerechnet. Das Angebot, die Anwartschaft in das vollständige EuroPsy-Zertifikat zu wandeln, gilt drei Jahre lang. Innerhalb dieser drei Jahre wird, sofern kein zusätzlicher Beratungsaufwand bei der Antragstellung erforderlich ist, eine Restgebühr von 90 € inkl. gesetzlicher MwSt. garantiert – unabhängig von möglichen Gebührenänderungen für andere Bewerber/innen.
Anwartschaft Teil 1
nach
Hochschulabschluss
Wie hoch sind die Gebühren?
30 €